Sachkundenachweis

 

nach §3 Abs. 3 NHundG

 

Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
Info Niedersächsische Hundeführerschein.[...]
PDF-Dokument [346.2 KB]

 

  Neues zum Hundeführerschein:

 

Liebe zukünftige Hundebesitzer,

 

Den Hundeführerschein müssen alle Erst-Hundehalter, die ab dem 1. Juli 2013, bzw. alle Hundehalter, die vor dem

1. Juli 2011 noch nie einen Hund hatten, absolvieren!

Für alle anderen Hundehalter besteht diese Pflicht nicht.

Die in Frage kommenden Hundehalter werden zu gegebener Zeit von den Gemeinden angeschrieben.

Die jeweiligen Adressen sind der Gemeinde durch die Anmeldung des Hundes bekannt.

Die Hundehalter bekommen dann die notwendigen Infos zur Prüfung, welche aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Hundehalter, die sich erst einen Hund anschaffen möchten, müssen laut Gesetz die theoretische Prüfung vor Anschaffung des Hundes ablegen und haben dann ein Jahr Zeit die praktische Prüfung abzulegen.

Ich biete keinen extra Kurs für Erst-Hundehalter an, da jedes Mensch-Hund-Team den Umgang mit dem Hund immer wieder mal auffrischen sollte.

Die Verhaltensforschung zum Thema Hund bringt immer wieder neue Ergebnisse hervor!

Desweiteren nehmen ich selbst keine Prüfungen ab, bereite Ihr Mensch-Hund-Team aber auf die Prüfung innerhalb des Gruppentrainings so vor, dass Sie diese,

bei einer kooperativen Tierärztin oder Kollegin,

problemlos ablegen können.

 

Die Erfolgsquote der Hundeschule Muchas Patas

liegt bei 100%!

Eine Garantie kann aber nicht gegeben werden, da diese auch immer vom Hundehalter selbst abhängt.