Sachkundenachweis

 

nach §3 Abs. 3 NHundG

 

Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
Info Niedersächsische Hundeführerschein.[...]
PDF-Dokument [346.2 KB]

 

  Neues zum Hundeführerschein:

 

Liebe zukünftige Hundebesitzer,

 

Den Hundeführerschein müssen alle Erst-Hundehalter, die ab dem 1. Juli 2013, bzw. alle Hundehalter, die vor dem

1. Juli 2011 noch nie einen Hund hatten, absolvieren!

Für alle anderen Hundehalter besteht diese Pflicht nicht.

Die in Frage kommenden Hundehalter werden zu gegebener Zeit von den Gemeinden angeschrieben.

Die jeweiligen Adressen sind der Gemeinde durch die Anmeldung des Hundes bekannt.

Die Hundehalter bekommen dann die notwendigen Infos zur Prüfung, welche aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Hundehalter, die sich erst einen Hund anschaffen möchten, müssen laut Gesetz die theoretische Prüfung vor Anschaffung des Hundes ablegen und haben dann ein Jahr Zeit die praktische Prüfung abzulegen.